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FAQs für Bewerber

Bewerber können hier Antworten auf die häufigsten Fragen zu Pre-Employment-Screenings (PES) finden.

Die aktuelle Datenschutzerklärung kann hier heruntergeladen werden.

Frau und Mann gehen durch das Büro von DISA

Es liegt im berechtigten Sicherheitsinteresse eines Unternehmens, die von potenziellen Mitarbeitern bereitgestellten Informationen zu überprüfen. Eine PES wird für risikosensitive Positionen durchgeführt, um die damit verbundenen Risiken zu minimieren. Der Schwerpunkt liegt auf dem Schutz von Mitarbeitern und Vermögenswerten, und es gibt gesetzliche Anforderungen, Bewerber für bestimmte Positionen zu überprüfen.

Eine unterschriebene Einverständniserklärung zur Überprüfung ist immer erforderlich. Je nach Umfang der Prüfung können ein Lebenslauf, Kopien von Zertifikaten oder Ausweisen sowie andere für die Prüfung relevante Dokumente erforderlich sein.

Die Unterschrift ist freiwillig und kann jederzeit widerrufen werden. PES überprüft nur Bewerbungsdaten und öffentlich verfügbare Informationen, die für die Risikobewertung der von Ihnen angestrebten Position relevant sind.

Die unterschriebene Einverständniserklärung zur Überprüfung wird nur dann weitergegeben, wenn Informationen von Bildungseinrichtungen oder früheren Arbeitgebern angefordert werden. Alle anderen Dokumente werden ausschließlich für die interne Bearbeitung verwendet und niemals weitergeleitet. Bei Bewerbern, die im Ausland leben, kann es erforderlich sein, Kopien von Zertifikaten und Ausweisdokumenten an auskunftsgebende Stellen zu übermitteln.

Die Informationen, die Sie in Ihrem Lebenslauf angeben. Dazu gehören Ihre Meldeadresse, akademische Abschlüsse und Beschäftigungsverhältnisse mit den jeweiligen Zeiträumen. Wenn es für die zukünftige Position relevant ist, können auch öffentlich zugängliche Informationsquellen (z. B. berufliche soziale Netzwerke) genutzt werden.

Das PES-Team nimmt zunächst telefonisch Kontakt mit der Organisation oder Institution auf, um den zuständigen Ansprechpartner zu identifizieren. Anschließend wird in der Regel eine formelle Anfrage schriftlich gestellt, wobei die Einverständniserklärung zur Überprüfung übermittelt wird.

Natürlich werden Ihre Wünsche berücksichtigt und respektiert. Bitte informieren Sie uns rechtzeitig darüber, z. B. auf der Einverständniserklärung zur Überprüfung oder über Ihren zukünftigen Arbeitgeber.

Nein, alles, was überprüft wird, ist in der Einverständniserklärung zur Überprüfung detailliert aufgeführt.

Personenbezogene Daten werden ausschließlich zu Überprüfungszwecken verarbeitet. Sämtliche Daten im Zusammenhang mit der Bearbeitung werden vertraulich behandelt und niemals an Dritte weitergegeben

Gemäß der vertraglichen Vereinbarung werden Ihre Daten drei Monate nach Veröffentlichung des Abschlussberichts vollständig gelöscht. Darüber hinaus hat der Bewerber gemäß Art. 15 DSGVO jederzeit das Recht auf Zugang zu seinen personenbezogenen Daten und kann gegebenenfalls gemäß Art. 17 DSGVO beim potenziellen Arbeitgeber bzw. Datenverantwortlichen eine vorzeitige Löschung veranlassen.

Nach genau drei Monaten werden alle personenbezogenen Bewerberdaten aus den DISA-Systemen gelöscht. Wenn ein Bewerber während des PES-Prozesses seine Einverständniserklärung zur Überprüfung widerruft, muss das beauftragende Unternehmen (das die Datenhoheit über die Bewerberdaten hat) die Beendigung des Pre-Employment Screenings veranlassen. Alle Überprüfungsprozesse werden mit sofortiger Wirkung eingestellt, und dies wird im Abschlussbericht dokumentiert.

Um sich nach dem Status und den Inhalten der Überprüfung zu erkundigen, müssen sich Bewerber an den Auftraggeber, also den potenziellen Arbeitgeber, wenden. Als Datenverarbeiter und Dienstleister ist DISA nicht berechtigt, Bewerbern Informationen über die Überprüfung bereitzustellen.